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ANR - Andrea Nührig-Reiser
kraftwerk - Agentur
für neue Kommunikation |
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/ AGB / PDF
1. Präambel
Alle Lieferungen und Leistungen von uns und zwar für diesen und für
alle Folgeaufträge erfolgen ausschließlich nach diesen Geschäfts-
und Lieferbedingungen oder von uns schriftlich bestätigten Änderungen
und Ergänzungen.
2. Gültigkeit
Aufträge und Bestellungen können mündlich oder schriftlich erteilt
werden und sind für uns nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt werden und firmenmässig gezeichnet sind.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Vertragsgegenstand sind die von uns gestellten Grafiken sowie
Programmierungen. Wir sind für die reibungslose Abwicklung der Projekte
sowie für die einwandfreie Funktionalität verantwortlich.
3.2. Der Benutzer erhält das einfache Nutzungsrecht, Grafik sowie
Programmierung unter Einhaltung der von uns übergebenen Betriebsanleitung
am vereinbarten Installationsort zu benützen und zwar ausschließlich
zum Betrieb der jeweils von uns gelieferten oder genehmigten Hardware.
4. Preise
4.1. Alle Preise ohne weitere Hinweise verstehen sich in österreichischen
Schillingen ohne Mehrwertsteuer und gelten ab Geschäftssitz von uns
ohne Verpackung und Verladung. Angebotene Preise werden erst mit der
Auftragsbestätigung für uns verbindlich und gelten nur für dieses
Rechtsgeschäft.
4.2. Bei Lieferung durch uns an den vereinbarten Installationsort
können wir Tag, Fahrt- und Nächtigungskosten nach den jeweils verlautbarten
gültigen Tarifen verrechnen. Wegzeiten gelten als Arbeitszeiten.
5. Versand, Lieferung
5.1. Versand und Lieferung der Datenträgern erfolgt auf Kosten
und Gefahr des Benutzers. Bei Installation der von uns gelieferten
Programmierung, gilt diese als geliefert, wenn diese auf dem Webserver
gespeichert sind und die Kommunikation über das Internet möglich ist.
5.2. Liefertermine sind voraussichtliche Termine und beginnen mit
dem Tag der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns für zeitliche
Verzögerungen der Inbetriebnahme der gelieferten Produkte durch Dritte
(Bsp. Post etc.) übernehmen wir keine Haftung. Systemvoraussetzungen,
die vom Kunden zu schaffen sind, haben am Tag der Installation funktionsbereit
zu sein, ansonsten daraus entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu
tragen.
5.3. Aus Verzögerungen von Lieferungen und Leistungen sind keine Haftungsfolgen
abzuleiten, es sei denn, diese beruhen auf grobem Verschulden von
uns.
5.4. Ein Vertragsrücktritt ist nur nach Setzung einer Nachfrist von
mindestens 4 Wochen, sofern uns an einer Nichterfüllung ein grobe
Verschulden trifft, zulässig.
6. Zahlung
6.1. Gelegte Rechnungen sind prompt und ohne Abzug zu bezahlen. Forderungen
von uns aus diesem Rechtsgeschäft dürfen weder zurückbehalten werden,
noch abgetreten werden. Für jeden Fall des Verzuges von mehr als 14
Tagen gelten Verzugszinsen in der Höhe von 7,5 % über der jeweiligen
Bankrate der Österreichischen Nationalbank AG als vereinbart.
6.2. Systembedingte Eigenschaften der gelieferten Grafik Programmierung
und sonstige Dienstleistung oder Mängel, die die Funktionsfähigkeit
des gelieferten Leistung nicht beeinträchtigen, berechtigen auch nicht
zur teilweisen Zahlungsverweigerung.
6.3. Vom Kunden beizubringende Informationen und Daten sind uns wie
im Angebot vereinbart zu übergeben. Ansonsten müssen Mehrkosten wie
für Personal Freihalteerfordernis, Servermiete, Bearbeitung etc. nach
unseren gültigen Tarifen verrechnet werden.
7. Systemschulung
Auch PC erfahrenen Systemanwendern wird zumindest ein Schulungstag
an der von uns gelieferten Programmierung durch uns zu den jeweils
gültigen Tarifen empfohlen. ANGEBOT WIRD GELEGT
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Lieferungen und Leistungen
in unserem Eigentum. Der Benutzer darf die Vorbehaltsware im Rahmen
seines Geschäftsbetriebes benützen, sie jedoch keinesfalls weiterverkaufen,
verpfänden oder zur Sicherheit übergeben. Alle ihm aus einer Weiterveräußerung
entstehenden Forderungen und Nebenrechten tritt der Benützer gleichzeitig
und unaufgefordert an uns zur Sicherheit ab.
9. Gewährleistung, Haftung
9.1. Funktionsmängel und offene Mängel sind sofort nach Übergabe,
andere Mängel nach Kenntnis schriftlich und eingeschrieben zu rügen,
ansonsten ist die Lieferung und Leistung genehmigt.
9.2. Wir sind berechtigt, Fehlerdiagnosen durchzuführen. Auf die mit
der Auswahl der Grafik sowie Programmierung zusammenhängenden Mängel
besteht keine Gewährleistung.
9.3. Der Benutzer sorgt ausschließlich selbst für die Kenntnis und
Einhaltung von Betriebsanleitungen. Bei eigenmächtigen Änderungen
der Grafik sowie Programmierung durch den Benützer oder Dritten ohne
schriftliche Zustimmung von uns, übernehme wir keinerlei Gewährleistung
oder Haftung.
9.4. Im Fall einer Gewährleistung steht es uns frei, Verbesserung
oder Ersatzlieferung zu leisten.
9.5. Alle Leistungen von uns aus Gewährleistungs- Garantie - und Schadenersatzansprüchen
werden ausschließlich am Erfüllungsort erbracht. Transport oder Versandkosten
hat jedenfalls der Benützer zu tragen. Erfolgt die Leistung an einem
anderen Ort bzw. Installationsort, hat der Benützer die durch uns
entstehenden Kosten zu tragen.
9.6. Insoweit uns eine Produkthaftpflicht trifft, sind wir berechtigt,
uns von allen Ansprüchen zu befreien, daß der Bestand einer Produkthaftpflichtversicherung
angezeigt wird und alle Ansprüche gegen diese an den Kunden abgetreten
werden. Für Produkte/Hardware/ sonstige Teile, die wir nicht selbst
erzeugt haben, trifft uns ein Auswahlverschulden nur bei grober Fahrlässigkeit.
9.7. Alle Haftungsumstände von uns sind vom Kunden zu behaupten und
zu beweisen. Bei leichtem Verschulden von uns sind Schadenersatzansprüche
jedenfalls ausgeschlossen. Außerdem wird keineswegs für Umstände gehaftet,
die wir beeinflussen können.
10. Umfang der Rechtseinräumung
10.1. Wir behalten an der gelieferten Programmierung und Grafik die
Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte,
soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
10.2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erwirbt der Kunde
das einfache Nutzungsrecht an der auf dem übergebenen Leistung. Diese
dürfen nur soweit technisch zwingend erforderlich zum Zwecke der Sicherung
und Installation kopiert werden.
10.3. Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Dienstleistung
ist unzulässig, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen
entgegenstehen oder in einem Lizenzvertrag oder in anwendbaren Geschäftsbedingungen
etwas anderes vereinbart ist.
11. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort,
Verbrauchergeschäft, Datenschutz
11.1. Erfüllungsort ist Seekirchen
11.2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt das jeweils
sachlich zuständige Gericht für Salzburg als vereinbart.
11.3. Bei Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung sind österreichisches
Recht anzuwenden. Eigene sowie fremde Betreibungskosten auch eines
Inkassoinstitutes für fällige Forderungen sind vom Kunden zu tragen
und werden der Hauptforderung zugeschlagen.
11.4. Sofern eine oder mehrere dieser Bedingungen nichtig oder ungültig
sein sollten, insbesondere deshalb, weil sie im Falle eines Verbrauchergeschäftes
zwingenden Bestimmungen des KSchG widersprechen, bleiben die übrigen
Bedingungen unberührt. Die nichtigen oder ungültigen Bedingungen sind
durch jene gültige zu ersetzen, die dem Vertragszweck dieser Bedingung
am nächsten kommt.
11.5. Datenschutz: Der Kunde ermächtigt uns die im Zusammenhang mit
der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Datenschutzgesetzes
zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. |
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